Wer sich mit digitaler Barrierefreiheit beschäftigt, begegnet schnell zwei Abkürzungen: WCAG und BFSG. Die beiden Begriffe werden häufig in einem Atemzug genannt, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge. Dieser Artikel klärt die Unterschiede, erklärt den Zusammenhang und beantwortet die wichtigste praktische Frage: Welche WCAG-Stufe reicht für die gesetzliche Konformität?
Was ist WCAG?
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines — auf Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Herausgegeben werden sie vom W3C (World Wide Web Consortium), der internationalen Organisation für Webstandards.
WCAG ist kein Gesetz, sondern ein technischer Standard. Er beschreibt anhand von Erfolgskriterien, wie Webinhalte gestaltet sein müssen, damit Menschen mit verschiedenen Einschränkungen — visuell, motorisch, kognitiv, auditiv — sie nutzen können.
Die Richtlinien sind nach vier Grundprinzipien strukturiert, bekannt als POUR:
- Wahrnehmbar (Perceivable): Informationen müssen für alle Sinne zugänglich sein
- Bedienbar (Operable): Alle Funktionen müssen auch ohne Maus nutzbar sein
- Verständlich (Understandable): Inhalte und Bedienung müssen nachvollziehbar sein
- Robust (Robust): Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Technologien funktionieren
WCAG 2.1 vs. WCAG 2.2: Was ist der Unterschied?
WCAG ist kein statischer Standard — er wird weiterentwickelt:
WCAG 2.1 (erschienen 2018) erweiterte den Vorgänger WCAG 2.0 um 17 neue Erfolgskriterien. Besonders relevant sind die Verbesserungen für mobile Endgeräte, Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Nutzer mit niedrigem Sehvermögen.
WCAG 2.2 (erschienen 2023) fügte weitere 9 Kriterien hinzu, unter anderem zu sichtbaren Fokus-Indikatoren, konsistenter Navigation und erleichterter Authentifizierung. Gleichzeitig wurde das Kriterium 4.1.1 (Syntaxanalyse/Parsing) aus 2.0 gestrichen, da es durch moderne Browser und Assistive Technologien obsolet geworden ist.
Für die gesetzliche Konformität nach BFSG ist aktuell WCAG 2.1 AA der maßgebliche Standard. Die Umstellung auf WCAG 2.2 wird mittelfristig erwartet, ist aber noch nicht formal in der referenzierten Norm EN 301 549 verankert.
Was fordert das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht umsetzt. Es trat am 28. Juni 2025 in Kraft und richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder digitale Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) anbieten.
Das BFSG benennt keine WCAG-Kriterien direkt. Stattdessen verweist es auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die als technische Umsetzungshilfe gilt. Unternehmen, die dieser Norm entsprechen, gelten nach BFSG als konform.
Wie hängen WCAG und BFSG zusammen?
Der Zusammenhang lässt sich als Kette darstellen:
BFSG → verweist auf → EN 301 549 → basiert auf → WCAG 2.1 AA
Die EN 301 549 ist eine europäische Norm für Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Sie übernimmt WCAG 2.1 AA als Anforderungsbasis für Web-Inhalte und ergänzt sie um einige spezifischere technische Anforderungen für bestimmte Produktkategorien.
Für die praktische Website-Prüfung bedeutet das: Wer WCAG 2.1 AA einhält, erfüllt die technische Kernforderung des BFSG. Darüber hinaus müssen organisatorische Pflichten wie die Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Feedbackmechanismus umgesetzt werden.
Die drei Konformitätsstufen im Überblick
WCAG kennt drei Stufen — A, AA und AAA:
Stufe A sind die grundlegendsten Anforderungen. Ohne sie ist eine Website für viele Nutzer mit Einschränkungen schlicht nicht nutzbar. Fehlende Alternativtexte oder fehlende Titelseiten gehören hierhin.
Stufe AA ist die gesetzlich geforderte Stufe. Sie umfasst alle A-Kriterien plus weitere Anforderungen wie ausreichende Farbkontraste (4,5:1 für Text), Neuzuordnung von Gesten und Untertitel für aufgezeichnete Videos.
Stufe AAA ist die höchste Stufe und für die meisten Websites nicht vollständig erreichbar. Das W3C empfiehlt nicht, AAA als allgemeines Ziel anzustreben — einige Kriterien sind für bestimmte Inhaltstypen schlicht nicht anwendbar.
Für das BFSG ist Stufe AA ausreichend und erforderlich.
Praktische Beispiele: Was bedeutet WCAG 2.1 AA konkret?
Ein paar typische Anforderungen aus WCAG 2.1 AA:
- Kriterium 1.1.1 (Stufe A): Jedes nicht-textuelle Element — Bild, Icon, Grafik — braucht einen Alternativtext
- Kriterium 1.4.3 (Stufe AA): Normaler Text muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 haben
- Kriterium 2.1.1 (Stufe A): Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein
- Kriterium 2.4.7 (Stufe AA): Der aktuell fokussierte UI-Bestandteil muss sichtbar hervorgehoben sein
- Kriterium 3.3.1 (Stufe A): Wenn ein Eingabefehler erkannt wird, muss er dem Nutzer beschrieben werden
- Kriterium 4.1.2 (Stufe A): Alle Formularfelder müssen programmatisch mit einem Label verknüpft sein
Diese Kriterien sind automatisch prüfbar — ein guter Ausgangspunkt für jede technische Überprüfung.
Was lässt sich automatisch prüfen, was nicht?
Nicht alle WCAG-Kriterien lassen sich durch automatisierte Tools überprüfen. Werkzeuge wie axe-core decken zuverlässig etwa 30–40 Prozent aller Kriterien ab — hauptsächlich die technisch eindeutigen Anforderungen.
Kriterien, die eine menschliche Einschätzung erfordern — beispielsweise ob ein Alternativtext inhaltlich angemessen ist, ob Inhalte in einfacher Sprache verfasst sind oder ob die kognitive Belastung angemessen ist — lassen sich nur manuell beurteilen.
Fazit
WCAG ist der technische Standard, BFSG das deutsche Gesetz, das diesen Standard verbindlich macht. Für die Praxis bedeutet das: WCAG 2.1 AA ist die Messlatte. Wer diesen Standard erfüllt, ist auf der rechtlich sicheren Seite.
Der erste Schritt ist ein technischer Scan, der die automatisch erkennbaren Verstöße aufdeckt. Ergänzend empfiehlt sich eine manuelle Prüfung der wichtigsten Nutzungsszenarien — insbesondere mit Screenreader und Tastatur.