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BFSG 2025: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Dieser Artikel erklärt, wen das BFSG betrifft, welche Pflichten entstehen und wie Unternehmen jetzt handeln können.

1. Juli 20254 Min. LesezeitBarrierefrei-Scanner

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Wer eine Website oder App betreibt und Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbietet, muss jetzt handeln. Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten BFSG-Anforderungen und erklärt, welche konkreten Schritte Unternehmen unternehmen sollten.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können.

Im digitalen Bereich bedeutet das konkret: Websites, Online-Shops, Apps und Self-Service-Terminals müssen barrierefrei zugänglich sein. Die technische Grundlage dafür bilden die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Konformitätsstufe AA, auf die das BFSG über die europäische Norm EN 301 549 verweist.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder digitale Dienste an Verbraucher (B2C) anbieten. Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen.

Konkret gilt das Gesetz für:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen
  • Banken und Finanzdienstleister mit digitalen Self-Service-Angeboten
  • Telekommunikationsanbieter mit Verbraucherverträgen und dazugehörigen Websites
  • Personenbeförderungsdienste, die digitale Buchungssysteme betreiben
  • Streaming-Dienste und Medienplattformen mit audiovisuellen Inhalten

Rein informationelle Websites oder interne Unternehmensanwendungen ohne Verbraucherverkehr fallen typischerweise nicht in den direkten Anwendungsbereich — sollten aber vorsorglich auf Barrierefreiheit geprüft werden.

BFSG-Pflichten im Überblick

1. Technische Barrierefreiheit herstellen

Die wichtigste Pflicht ist die technische Umsetzung der WCAG 2.1 AA. Das umfasst unter anderem:

  • Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für normalen Text)
  • Alternativtexte für alle informativen Bilder
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Maus
  • Korrekte Seitenstruktur mit semantischen Überschriften und Landmarks
  • Klar beschriftete Formularfelder mit zugehörigen Labels
  • Verständliche Fehlermeldungen bei Formulareingaben
  • Ausreichend Zeit für zeitkritische Interaktionen

2. Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen

Gemäß § 12 BFSG und Anlage 3 sind betroffene Unternehmen verpflichtet, eine öffentlich zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit" auf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese Erklärung muss enthalten:

  • Den aktuellen Konformitätsstatus (vollständig, teilweise oder nicht konform)
  • Eine Beschreibung nicht barrierefreier Inhalte und der Gründe dafür
  • Kontaktinformationen für Nutzer, die Barrierefreiheitsprobleme melden möchten
  • Einen Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Behörde

3. Feedbackmechanismus einrichten

Nutzer müssen die Möglichkeit haben, auf mangelnde Barrierefreiheit hinzuweisen. Unternehmen sind verpflichtet, auf solche Meldungen innerhalb von 30 Arbeitstagen zu reagieren.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Das BFSG sieht Bußgelder bei Verstößen vor. Die Sanktionen werden von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder durchgesetzt. Bei schwerwiegenden Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Darüber hinaus können Mitbewerber bei nachgewiesenen Verstößen abmahnen, da das BFSG als Marktverhaltensregel gilt. Das erhöht das Risiko für Unternehmen, die das Gesetz ignorieren.

Erste Schritte zur BFSG-Konformität

Schritt 1: Bestandsaufnahme durchführen

Bevor Maßnahmen ergriffen werden können, braucht es eine ehrliche Analyse des Ist-Zustands. Ein automatischer WCAG-Scanner zeigt die häufigsten technischen Verstöße schnell und kostengünstig auf. Manuell sollte zusätzlich die Tastaturbedienbarkeit und die Nutzbarkeit mit einem Screenreader geprüft werden.

Schritt 2: Verstöße priorisieren und beheben

Nicht alle Verstöße sind gleich schwerwiegend. Kritische Probleme — etwa fehlende Alternativtexte oder unzureichende Farbkontraste — sollten zuerst angegangen werden. Priorisierung nach WCAG-Konformitätsstufe und Nutzungsfrequenz der betroffenen Seiten ist sinnvoll.

Schritt 3: Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen

Sobald eine erste Bestandsaufnahme vorliegt, kann die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt werden. Sie muss nicht perfekte Konformität bescheinigen — sie muss den aktuellen Stand ehrlich dokumentieren. Wichtig ist, dass bekannte Mängel benannt und ein Plan zur Behebung kommuniziert wird.

Schritt 4: Prozesse etablieren

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Neue Inhalte und Features müssen von Anfang an barrierefrei gestaltet werden. Regelmäßige Scans helfen, Regressions früh zu erkennen.

Fazit

Das BFSG ist in Kraft — und die Schonfrist ist vorbei. Unternehmen, die ihre Websites noch nicht auf WCAG 2.1 AA geprüft haben, sollten jetzt handeln. Der Aufwand ist überschaubar, die Risiken eines Nichtstuns — Bußgelder, Abmahnungen, Reputationsschäden — sind es nicht.

Einen guten Ausgangspunkt bietet ein automatischer WCAG-Scan, der die häufigsten Verstöße in Minuten aufzeigt und mit konkreten Lösungshinweisen verbindet.

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