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Barrierefreiheitserklärung erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Barrierefreiheitserklärung ist nach BFSG Pflicht. Diese Anleitung erklärt, was hineingehört, wie sie erstellt wird und wie ein Generator den Prozess automatisiert.

15. Juli 20255 Min. LesezeitBarrierefrei-Scanner

Seit dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website zu veröffentlichen. Viele Unternehmen wissen noch nicht genau, was in dieses Dokument gehört — oder haben es schlicht noch nicht erstellt.

Diese Anleitung erklärt Schritt für Schritt, was eine Barrierefreiheitserklärung ist, was sie enthalten muss und wie der Prozess erleichtert werden kann.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentliches Dokument, in dem ein Unternehmen transparent beschreibt, inwieweit seine Website oder App die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Sie ist vergleichbar mit einem Datenschutzhinweis — ein verpflichtender Text, der auf der Website auffindbar sein muss.

Die gesetzliche Grundlage ist § 12 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 des Gesetzes, die den Mindestinhalt der Erklärung vorschreibt.

Das Dokument soll Nutzern mit Behinderungen helfen zu verstehen, was sie von der Website erwarten können und wie sie Probleme melden können, wenn sie auf Barrieren stoßen.

Ist die Erklärung wirklich Pflicht?

Ja — für alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des BFSG fallen. Das sind B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro.

Die Erklärung muss leicht auffindbar sein. In der Praxis bedeutet das: ein Link im Footer der Website oder auf einer eigenen Seite unter einem eindeutigen Namen wie „Barrierefreiheit" oder „Erklärung zur Barrierefreiheit".

Das Fehlen der Erklärung ist ein eigenständiger Verstoß gegen das BFSG — unabhängig davon, wie barrierefrei die Website technisch tatsächlich ist.

Was muss in der Barrierefreiheitserklärung stehen?

Anlage 3 des BFSG legt den Mindestinhalt fest. Die Erklärung muss folgende Punkte enthalten:

1. Konformitätsstatus

Die Erklärung muss den aktuellen Konformitätsstand klar benennen. Drei Formulierungen sind zulässig:

  • Vollständig konform: Die Website erfüllt alle Anforderungen ohne bekannte Ausnahmen
  • Teilweise konform: Die Website erfüllt die meisten Anforderungen, es gibt bekannte Ausnahmen
  • Nicht konform: Die Website entspricht den Anforderungen weitgehend nicht

In der Praxis werden die meisten Websites zunächst als „teilweise konform" eingestuft — das ist ehrlich und akzeptabel, solange die Ausnahmen benannt werden.

2. Beschreibung nicht barrierefreier Inhalte

Für jeden bekannten Mangel muss beschrieben werden:

  • Welcher Inhalt oder welche Funktion betroffen ist
  • Warum der Mangel besteht (technische Einschränkung, unverhältnismäßiger Aufwand oder der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich)
  • Welche barrierefreie Alternative ggf. verfügbar ist
  • Bis wann der Mangel behoben werden soll

3. Erstellungs- und Überarbeitungsdatum

Die Erklärung muss das Datum ihrer Erstellung und der letzten Überarbeitung enthalten. Sie ist regelmäßig zu aktualisieren — mindestens jährlich oder nach wesentlichen Änderungen der Website.

4. Feedbackmechanismus und Kontaktinformationen

Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Barrierefreiheitsprobleme zu melden. Die Erklärung muss daher enthalten:

  • Eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular für Meldungen
  • Den Hinweis, dass auf Meldungen innerhalb von 30 Arbeitstagen reagiert wird

5. Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren

Wenn ein Nutzer auf eine Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhält, hat er das Recht, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle zu wenden. Die Erklärung muss einen entsprechenden Hinweis enthalten.

Die zuständigen Stellen sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Unternehmenssitz ab.

Schritt-für-Schritt: Barrierefreiheitserklärung erstellen

Schritt 1: Aktuellen Stand ermitteln

Bevor die Erklärung erstellt werden kann, muss der Ist-Zustand bekannt sein. Führen Sie einen WCAG-Scan Ihrer Website durch, um automatisch prüfbare Verstöße zu identifizieren. Ergänzen Sie die technische Analyse durch eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader.

Das Ergebnis dieses Schritts ist eine Liste bekannter Barrieren — gegliedert nach Schweregrad und betroffenen Seiten.

Schritt 2: Konformitätsstatus festlegen

Auf Basis der Bestandsaufnahme entscheiden Sie, welcher Konformitätsstatus zutrifft. Seien Sie ehrlich: Eine als „vollständig konform" bezeichnete Website, die offensichtliche Mängel aufweist, ist ein größeres Problem als eine ehrliche „teilweise konforme" Erklärung.

Schritt 3: Mängel dokumentieren

Für jeden bekannten Mangel aus dem Scan schreiben Sie eine kurze, verständliche Beschreibung. Nutzer sollen verstehen können, welche Funktion oder welcher Inhalt betroffen ist — nicht technische Details für Entwickler.

Beispiel:

Einige ältere PDF-Dokumente im Downloadbereich enthalten keine Alternativtexte für Diagramme. Eine barrierefreie Version kann auf Anfrage per E-Mail angefordert werden. Die Überarbeitung ist bis zum 31. Dezember 2025 geplant.

Schritt 4: Kontaktinformationen und Durchsetzungshinweis einfügen

Tragen Sie die E-Mail-Adresse oder das Kontaktformular ein, über das Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden können. Ergänzen Sie den Hinweis auf die zuständige Marktüberwachungsbehörde Ihres Bundeslandes.

Schritt 5: Erklärung veröffentlichen und verlinken

Veröffentlichen Sie die Erklärung auf einer eigenen Seite und verlinken Sie sie — gut sichtbar — im Footer der Website. Verwenden Sie eine eindeutige Bezeichnung wie „Barrierefreiheit" oder „Erklärung zur Barrierefreiheit".

Die Erklärung regelmäßig aktualisieren

Eine Barrierefreiheitserklärung ist kein statisches Dokument. Sie muss aktuell bleiben — insbesondere wenn:

  • Neue Funktionen oder Inhalte zur Website hinzukommen
  • Bekannte Mängel behoben wurden
  • Sich der Konformitätsstatus ändert
  • Das Gesetz oder der referenzierte Standard aktualisiert wird

Eine gute Praxis ist, die Erklärung an den jährlichen WCAG-Scan zu koppeln und nach jedem Scan zu aktualisieren.

Den Prozess automatisieren

Das manuelle Erstellen einer rechtssicheren Barrierefreiheitserklärung ist aufwändig: Scan durchführen, Mängel dokumentieren, Text formulieren, Vorlagen anpassen. Gerade für Agenturen, die mehrere Kundenprojekte betreuen, summiert sich dieser Aufwand schnell.

Der Barrierefrei-Scanner bietet im Professional- und Agentur-Tarif einen KI-gestützten Generator für die Erklärung zur Barrierefreiheit. Auf Basis der Scan-Ergebnisse erstellt das Tool automatisch einen vollständigen, BFSG-konformen Erklärungstext auf Deutsch — inklusive Konformitätsstatus, Beschreibung der erkannten Mängel und allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Das Ergebnis wird als HTML und Markdown ausgegeben und kann direkt in die Website eingebaut werden.

Fazit

Die Barrierefreiheitserklärung ist kein optionales Beiwerk, sondern eine eigenständige gesetzliche Pflicht nach BFSG. Sie zu erstellen erfordert eine ehrliche Bestandsaufnahme, klare Dokumentation bekannter Mängel und die Einrichtung eines Feedbackmechanismus.

Wichtig: Die Erklärung muss nicht perfekte Konformität bescheinigen. Sie muss den aktuellen Stand ehrlich abbilden und einen Plan zur Verbesserung kommunizieren. Ein transparentes Dokument, das Mängel benennt, ist besser als keines.

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